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240. Kundmachung: Aufhebung des § 55 Abs. 4 des Kraftfahrgesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 240. Kundmachung: Aufhebung des § 55 Abs. 4 des Kraftfahrgesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und

gemäß den §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 26. Juni 1970, G 38/69-15, V 20/

69, dem Bundeskanzler zugestellt am 17. Juli

1970, den § 55 Abs. 4 des Kraftfahrgesetzes 1967,

BGBl. Nr. 267, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

31. Mai 1971 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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