240_1966
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240. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 240. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
1966_240_0 240. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Niger dem Protokoll über
militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter
Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 214/1958,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 122/1966) beigetreten.
Das Protokoll tritt für Niger am 23. Oktober
1966 in Kraft.
Weiters hat Malta erklärt, sich an dieses Protokoll
gebunden zu erachten, dessen Anwendung
bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf
das Gebiet dieses Staates ausgedehnt worden war.