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240_1966 AT

240. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 240. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Protokolls über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist Niger dem Protokoll über

militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter

Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 214/1958,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 122/1966) beigetreten.

Das Protokoll tritt für Niger am 23. Oktober

1966 in Kraft.

Weiters hat Malta erklärt, sich an dieses Protokoll

gebunden zu erachten, dessen Anwendung

bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf

das Gebiet dieses Staates ausgedehnt worden war.

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