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23_1987 AT

23. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Form und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit, der Listen der mit Heimarbeit Beschäftigten sowie der Ausgabe- und Abrechnungsnachweise

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 23. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Form und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit, der Listen der mit Heimarbeit Beschäftigten sowie der Ausgabe- und Abrechnungsnachweise

Auf Grund des § 10 Abs. 6 des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl: Nr. 303/1975, 391/1976 und 84/1983 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 23. Oktober 1975 betreffend Form

und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit, der Listen der mit Heimarbeit Beschäftigten

sowie der Ausgabe- und Abrechnungsnachweise, BGBl. Nr. 565, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 639/1976, 527/1983, 522/1984 und 75/1986 wird geändert wie folgt

1. Die bisherige Anlage 6 ist durch nachstehenden Vordruck zu ersetzen

2. Die bisherige Anlage 7 ist durch nachstehenden Vordruck zu ersetzen

3. Die bisherige Anlage 12 ist durch nachstehenden Vordruck zu ersetzen

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