23_1987
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23. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Form und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit, der Listen der mit Heimarbeit Beschäftigten sowie der Ausgabe- und Abrechnungsnachweise
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 23. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Form und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit, der Listen der mit Heimarbeit Beschäftigten sowie der Ausgabe- und Abrechnungsnachweise
1987_23_0 23. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Form und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit, der Listen der mit Heimarbeit Beschäftigten sowie der Ausgabe- und Abrechnungsnachweise
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Auf Grund des § 10 Abs. 6 des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl: Nr. 303/1975, 391/1976 und 84/1983 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 23. Oktober 1975 betreffend Form
und Inhalt der Anzeige bei erstmaliger Vergabe von Heimarbeit, der Listen der mit Heimarbeit Beschäftigten
sowie der Ausgabe- und Abrechnungsnachweise, BGBl. Nr. 565, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 639/1976, 527/1983, 522/1984 und 75/1986 wird geändert wie folgt
1. Die bisherige Anlage 6 ist durch nachstehenden Vordruck zu ersetzen
2. Die bisherige Anlage 7 ist durch nachstehenden Vordruck zu ersetzen
3. Die bisherige Anlage 12 ist durch nachstehenden Vordruck zu ersetzen