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23_1960 AT

23. Kundmachung: Anhang 4 zum Abkommen über den Straßenverkehr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 23. Kundmachung: Anhang 4 zum Abkommen über den Straßenverkehr.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen hat die im Anhang 4

zum Abkommen über den Straßenverkehr, BGBl. Nr. 222/1955, unter Z. 3 enthaltene Liste der

Unterscheidungszeichen für die einzelnen Staaten und Gebiete nach dem Stande vom 24. November

1959 folgendermaßen zu lauten

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