23_1960
AT
23. Kundmachung: Anhang 4 zum Abkommen über den Straßenverkehr.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 23. Kundmachung: Anhang 4 zum Abkommen über den Straßenverkehr.
Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen hat die im Anhang 4
zum Abkommen über den Straßenverkehr, BGBl. Nr. 222/1955, unter Z. 3 enthaltene Liste der
Unterscheidungszeichen für die einzelnen Staaten und Gebiete nach dem Stande vom 24. November
1959 folgendermaßen zu lauten