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23_1950 AT

23. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für die Sprengel der Bezirksgerichte Mürzzuschlag und Kindberg.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 23. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für die Sprengel der Bezirksgerichte Mürzzuschlag und Kindberg.

Das Oberlandesgerichtspräsidium Graz hat auf

Grund des Bundesgesetzes vom 13. Juli 1928,

BGBl. Nr. 194, und der Verordnung vom

23. Jänner 1929, BGBl. Nr. 54, in der Fassung

der Verordnung vom 28. September 1932, BGBl.

Nr. 302, die Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag

zur erweiterten Vormundschaft für die

Sprengel der Bezirksgerichte Mürzzuschlag und

Kindberg ermächtigt und ihr die im § 3. des

Bundesgesetzes vom 13. Juli 1928, BGBl.

Nr. 194, angeführten Befugnisse übertragen.

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