23_1950
AT
23. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für die Sprengel der Bezirksgerichte Mürzzuschlag und Kindberg.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 23. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für die Sprengel der Bezirksgerichte Mürzzuschlag und Kindberg.
1950_23_0 23. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für die Sprengel der Bezirksgerichte Mürzzuschlag und Kindberg.
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Das Oberlandesgerichtspräsidium Graz hat auf
Grund des Bundesgesetzes vom 13. Juli 1928,
BGBl. Nr. 194, und der Verordnung vom
23. Jänner 1929, BGBl. Nr. 54, in der Fassung
der Verordnung vom 28. September 1932, BGBl.
Nr. 302, die Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag
zur erweiterten Vormundschaft für die
Sprengel der Bezirksgerichte Mürzzuschlag und
Kindberg ermächtigt und ihr die im § 3. des
Bundesgesetzes vom 13. Juli 1928, BGBl.
Nr. 194, angeführten Befugnisse übertragen.