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23_1948 AT

23. Kundmachung: Verlängerung der Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 23. Kundmachung: Verlängerung der Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland.

Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947,

B. G. Bl. Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des

Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai

1947, B. G.Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß

die Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des

Patent-ÜG. und des § 10, Abs. (1), des Marken-

ÜG., zugunsten der Staatsangehörigen des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und

Nordirland verlängert sind.Berichtigt gemäß Kundmachung BGBl. Nr. 216/1948

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