23_1948
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23. Kundmachung: Verlängerung der Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 23. Kundmachung: Verlängerung der Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland.
1948_23_0 23. Kundmachung: Verlängerung der Prioritätsfristen zugunsten der Staatsangehörigen des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland.
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Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-
Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947,
B. G. Bl. Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des
Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai
1947, B. G.Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß
die Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des
Patent-ÜG. und des § 10, Abs. (1), des Marken-
ÜG., zugunsten der Staatsangehörigen des Vereinigten
Königreiches von Großbritannien und
Nordirland verlängert sind.Berichtigt gemäß Kundmachung BGBl. Nr. 216/1948