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239_1997 AT

239. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Gleichwertigkeit eines Unterrichtes mit dem Berufsschulunterricht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 239. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Gleichwertigkeit eines Unterrichtes mit dem Berufsschulunterricht

Auf Grund des § 11 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 767/1996 sowie auf Grund des § 23 Abs. 1 des Schulpflichtgesetzes

1985, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 768/1996, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Gleichwertigkeit eines

Unterrichtes mit dem Berufsschulunterricht, BGBl. Nr. 477/1976, tritt mit Ablauf des 31. August 1997

außer Kraft.

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