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239_1985 AT

239. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 239. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie

Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten hat Griechenland

am 13. Mai 1985 seine Beitrittsurkunde und Italien am 28. Juni 1976 seine Ratifikationsurkunde zum

Übereinkommen zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie (BGBl.

Nr. 562/1975) hinterlegt.

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