239. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit, das Tragen und die Tragdauer des Amtskleides der Richter
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 70 Abs. 5 des Richterdienstgesetzes,
BGBl. Nr. 305/1961, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministeriums für
Justiz vom 9. Mai 1962, BGBl. Nr. 133, über die
Beschaffenheit, das Tragen und die Tragdauer des
Amtskleides der Richter wird wie folgt geändert
§ 2 hat zu lauten
„Ausstattungen des Amtskleides
§ 2. Das Amtskleid des Richters ist nach folgenden
Ausstattungen zu tragen, die sich in dem
kragenartigen Besatz des Talars und dem Barett
unterscheiden
1. Für die Richter der Gehaltsgruppe I (soweit
nicht Z. 2 anzuwenden ist) und für die
Richter des Oberlandesgerichtes: kragenartiger
Besatz aus Talarstoff, am unteren Rand
mit einem an beiden Rändern mit violettem
Samt passepoilierten 6 cm breiten schwarzen
Samtstreifen; Barettrand aus Talarstoff, am
unteren Rand mit einem oben mit violettem
Samt passepoilierten 3 cm breiten schwarzen
Samtstreifen;
2. für die Präsidenten der Gerichtshöfe erster
Instanz, die Senatspräsidenten der Oberlandesgerichte
und die Vizepräsidenten der
Oberlandesgerichte: kragenartiger Besatz aus
schwarzem Samt; der am oberen Rand mit
violettem Samt passepoilierten Barettrand
aus schwarzem Samt;
3. für die Präsidenten der Oberlandesgerichte
kragenartiger Besatz aus schwarzem Samt
mit einer 6 cm breiten Hermelinverbrämung;
der am oberen Rand mit violettem Samt
passepoilierte Barettrand aus schwarzem
Samt;
4. für die Hofräte des Obersten Gerichtshofes
kragenartiger Besatz aus violettem Samt;
Barettrand aus violettem Samt;
5. für die Senatspräsidenten und die Vizepräsidenten
des Obersten Gerichtshofes: kragenartiger
Besatz aus violettem Samt mit einer
6 cm breiten Hermelinverbrämung; Barmrand
aus violettem Samt;
6. für den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes
kragenartiger Besatz aus violettem
Samt mit einer 12 cm breiten Hermelinverbrämung;
der Barettrand aus violettem
Samt."
Artikel II
Die Verordnung tritt mit 1. Juli 1979 in Kraft.