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239_1973 AT

239. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 239. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden

Auf Grund des Art. 102 Abs. 6 des Bundes-

Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929

wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung der Bundesregierung vom

17. Feber 1970, BGBl. Nr. 103, über den

Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden wird

wie folgt geändert

Lit. a des § 3 hat zu lauten

„a) der Bundespolizeidirektion Eisenstadt zusätzlich

auf

1. den Bereich der Bahnhöfe Bruck an der

Leitha, Deutschkreutz, Mattersburg und

Wulkaprodersdorf,

2. die im Bundesland Burgenland liegenden

Gleiskörper der über den Bahnhof Bruck

an der Leitha zur Bundesgrenze füh-

renden Eisenbahnstrecke sowie der über

die Bahnhöfe Deutschkreutz und Mattersburg

und von Neufeld an der Leitha

über den Bahnhof Wulkaprodersdorf in

Richtung Sopron zur Bundesgrenze führenden

Eisenbahnstrecken;"

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1973 in

Kraft.

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