239_1959
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239. Kundmachung: Ratifikation der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes durch Indien.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 239. Kundmachung: Ratifikation der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes durch Indien.
1959_239_0 239. Kundmachung: Ratifikation der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes durch Indien.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen hat Indien die Konvention
über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes, BGBl. Nr. 91/1958, ratifiziert und
hiebei folgende Erklärung abgegeben
„Bezüglich Art. IX der Konvention erklärt die
Regierung von Indien, daß zur Vorlage irgendeiner
Meinungsverschiedenheit nach den Bestimmungen
dieses Artikels an den Internationalen
Gerichtshof die Zustimmung aller an der Meinungsverschiedenheit
beteiligten Parteien in
jedem einzelnen Fall erforderlich ist."
Gemäß ihrem Art. XIII tritt die Konvention
am 25. November 1959 für Indien in Kraft.