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239_1959 AT

239. Kundmachung: Ratifikation der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes durch Indien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 239. Kundmachung: Ratifikation der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes durch Indien.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates

der Vereinten Nationen hat Indien die Konvention

über die Verhütung und Bestrafung des

Völkermordes, BGBl. Nr. 91/1958, ratifiziert und

hiebei folgende Erklärung abgegeben

„Bezüglich Art. IX der Konvention erklärt die

Regierung von Indien, daß zur Vorlage irgendeiner

Meinungsverschiedenheit nach den Bestimmungen

dieses Artikels an den Internationalen

Gerichtshof die Zustimmung aller an der Meinungsverschiedenheit

beteiligten Parteien in

jedem einzelnen Fall erforderlich ist."

Gemäß ihrem Art. XIII tritt die Konvention

am 25. November 1959 für Indien in Kraft.

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