239. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das
Bundesgesetzblatt, in der derzeit geltenden Fassung,
wird kundgemacht
1. In der Verordnung der Bundesregierung
vom 2. Juni 1948, BGBl. Nr. 164, zur Durchführung
der Bestimmungen des Gehaltsüberleitungsgesetzes
über die Dienstzweige, die Amtstitel
und die Anstellungserfordernisse im Bereich
der allgemeinen Verwaltung (Dienstzweigeverordnung),
hat es zu lauten
a) In der Anlage I zur Dienstzweigeverordnung
(Dienstzweigeordnung) Teil C Abschnitt
II Dienstzweig Nr. 89, Teil D Abschnitt
II Dienstzweig Nr. 111 und Teil E
Abschnitt II Dienstzweig Nr. 130, jeweils
in der Spalte „Anstellungserfordernis",
statt „Verordnung BGBl. Nr. 227/1927"
richtig „Verordnung BGBl. Nr. 83/1948".
b) In der Anlage I zur Dienstzweigeverordnung
(Dienstzweigeordnung) Teil C Abschnitt
II Dienstzweig Nr. 92 Spalte „Anstellungserfordernis"
statt „(Dienstzweig
Nr. 126)" richtig „(Dienstzweig Nr. 125)".
2. In der Kundmachung der Bundesregierung
vom 9. Mai 1950, BGBl. Nr. 128, über die
Wiederverlautbarung von Vorschriften auf dem
Gebiete des Patentrechtes, hat es zu lauten
a) In der Anlage 1 (Patentgesetz 1950) im
§ 32 a statt „für jede oder einzelne dieser
Rechte" richtig „für jedes oder einzelne
dieser Rechte".
b) In der Anlage 1 (Patentgesetz 1950) im § 43
Abs. 1 lit. b statt „in das bei Patentamt"
richtig „in das beim Patentamt".
c) In der Anlage 3 (Patentschutz-Überleitungsgesetz
1950 — Patent-ÜG. 1950) im
§ 10 Abs. 1 statt „nach § 6 Abs. 1 und § 8
Abs. 1 und 2 oder" richtig „nach § 6
Abs. 1, § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 und 2
oder".
d) In der Anlage 3 (Patentschutz-Überleitungsgesetz
1950 — Patent-ÜG. 1950) im § 14
Abs. 2 lit. a statt „Verordnung vom
21. Juli 1927, BGBl. Nr. 253" richtig „Verordnung
vom 31. Juli 1927, BGBl.
Nr. 253".
3. In der Verordnung des Bundesministeriums
für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Unterricht vom
30. März 1954, BGBl. Nr. 100, über die Errichtung
einer Arzneibuchkommission, hat es zu
lauten
Im § 1 Abs. 2 statt „Landesinnung des chemischen
Gewerbes" richtig „Bundesinnung des
chemischen Gewerbes".
4. Im Bundesgesetz vom 19. Mai 1954, BGBl.
Nr. 105, über die Kammern für Arbeiter und
Angestellte und den Österreichischen Arbeiterkammertag
(Arbeiterkammergesetz — AKG.),
hat es zu lauten
Im § 34 Abs. 1 letzter Satz statt „Die vom
Dienstnehmer überprüften" richtig „Die vom
Dienstgeber überprüften".
5. In der Verordnung des Bundesministeriums
für Handel und Wiederaufbau vom 9. April
1954, BGBl. Nr. 107, womit die Kraftfahrverordnung
1947 teilweise abgeändert wird, hat es zu
lauten
a) In der Einleitung statt „BGBl. Nr. 225/
1951" richtig „BGBl. Nr. 255/1951".
b) In der Neufassung des § 91 Abs. 6 statt
„engeren Kursgebietes" richtig „engeren
Kurgebietes".
6. In der Kundmachung des Vertrages und der
Übereinkommen des Weltpostvereines, BGBl.
Nr. 109/1954, hat es zu lauten
Im Artikel III der deutschen Übersetzung des
Schlußprotokolls zu den Bestimmungen, betreffend
die Flugpostbriefsendungen, statt „11. November
1952" richtig „11. Juli 1952".
7. In der Kundmachung des Bundeskanzleramtes
vom 14. Juli 1954, BGBl. Nr. 163, betreffend
die Aufhebung von Bestimmungen der
Rechtsanwaltsordnung, durch den Verfassungsgerichtshof,
hat es zu lauten
Im Abs. 1 statt „BGBl. Nr. 346/1953" richtig
„BGBl. Nr. 346/1933".
8. Im Inhaltsverzeichnis des 36. Stückes des
Bundesgesetzblattes für die Republik Österreich,
Jahrgang 1954, hat es zu lauten statt „166. Bundesgesetz
1. Sozialversicherungs-Neuregelungsgesetz
— 1. SV-NG." richtig „166. Bundesgesetz
Abänderung des 1. Sozialversicherungs-Neuregelungsgesetzes.".