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239_1954 AT

239. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 239. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt, in der derzeit geltenden Fassung,

wird kundgemacht

1. In der Verordnung der Bundesregierung

vom 2. Juni 1948, BGBl. Nr. 164, zur Durchführung

der Bestimmungen des Gehaltsüberleitungsgesetzes

über die Dienstzweige, die Amtstitel

und die Anstellungserfordernisse im Bereich

der allgemeinen Verwaltung (Dienstzweigeverordnung),

hat es zu lauten

a) In der Anlage I zur Dienstzweigeverordnung

(Dienstzweigeordnung) Teil C Abschnitt

II Dienstzweig Nr. 89, Teil D Abschnitt

II Dienstzweig Nr. 111 und Teil E

Abschnitt II Dienstzweig Nr. 130, jeweils

in der Spalte „Anstellungserfordernis",

statt „Verordnung BGBl. Nr. 227/1927"

richtig „Verordnung BGBl. Nr. 83/1948".

b) In der Anlage I zur Dienstzweigeverordnung

(Dienstzweigeordnung) Teil C Abschnitt

II Dienstzweig Nr. 92 Spalte „Anstellungserfordernis"

statt „(Dienstzweig

Nr. 126)" richtig „(Dienstzweig Nr. 125)".

2. In der Kundmachung der Bundesregierung

vom 9. Mai 1950, BGBl. Nr. 128, über die

Wiederverlautbarung von Vorschriften auf dem

Gebiete des Patentrechtes, hat es zu lauten

a) In der Anlage 1 (Patentgesetz 1950) im

§ 32 a statt „für jede oder einzelne dieser

Rechte" richtig „für jedes oder einzelne

dieser Rechte".

b) In der Anlage 1 (Patentgesetz 1950) im § 43

Abs. 1 lit. b statt „in das bei Patentamt"

richtig „in das beim Patentamt".

c) In der Anlage 3 (Patentschutz-Überleitungsgesetz

1950 — Patent-ÜG. 1950) im

§ 10 Abs. 1 statt „nach § 6 Abs. 1 und § 8

Abs. 1 und 2 oder" richtig „nach § 6

Abs. 1, § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 und 2

oder".

d) In der Anlage 3 (Patentschutz-Überleitungsgesetz

1950 — Patent-ÜG. 1950) im § 14

Abs. 2 lit. a statt „Verordnung vom

21. Juli 1927, BGBl. Nr. 253" richtig „Verordnung

vom 31. Juli 1927, BGBl.

Nr. 253".

3. In der Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit

dem Bundesministerium für Unterricht vom

30. März 1954, BGBl. Nr. 100, über die Errichtung

einer Arzneibuchkommission, hat es zu

lauten

Im § 1 Abs. 2 statt „Landesinnung des chemischen

Gewerbes" richtig „Bundesinnung des

chemischen Gewerbes".

4. Im Bundesgesetz vom 19. Mai 1954, BGBl.

Nr. 105, über die Kammern für Arbeiter und

Angestellte und den Österreichischen Arbeiterkammertag

(Arbeiterkammergesetz — AKG.),

hat es zu lauten

Im § 34 Abs. 1 letzter Satz statt „Die vom

Dienstnehmer überprüften" richtig „Die vom

Dienstgeber überprüften".

5. In der Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom 9. April

1954, BGBl. Nr. 107, womit die Kraftfahrverordnung

1947 teilweise abgeändert wird, hat es zu

lauten

a) In der Einleitung statt „BGBl. Nr. 225/

1951" richtig „BGBl. Nr. 255/1951".

b) In der Neufassung des § 91 Abs. 6 statt

„engeren Kursgebietes" richtig „engeren

Kurgebietes".

6. In der Kundmachung des Vertrages und der

Übereinkommen des Weltpostvereines, BGBl.

Nr. 109/1954, hat es zu lauten

Im Artikel III der deutschen Übersetzung des

Schlußprotokolls zu den Bestimmungen, betreffend

die Flugpostbriefsendungen, statt „11. November

1952" richtig „11. Juli 1952".

7. In der Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 14. Juli 1954, BGBl. Nr. 163, betreffend

die Aufhebung von Bestimmungen der

Rechtsanwaltsordnung, durch den Verfassungsgerichtshof,

hat es zu lauten

Im Abs. 1 statt „BGBl. Nr. 346/1953" richtig

„BGBl. Nr. 346/1933".

8. Im Inhaltsverzeichnis des 36. Stückes des

Bundesgesetzblattes für die Republik Österreich,

Jahrgang 1954, hat es zu lauten statt „166. Bundesgesetz

1. Sozialversicherungs-Neuregelungsgesetz

— 1. SV-NG." richtig „166. Bundesgesetz

Abänderung des 1. Sozialversicherungs-Neuregelungsgesetzes.".

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