239_1949
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239. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Schwanenstadt und Gmunden.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 239. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Schwanenstadt und Gmunden.
1949_239_0 239. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Schwanenstadt und Gmunden.
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Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der
Fassung des B.G.Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925
wird mit Zustimmung der oberösterreichischen
Landesregierung verordnet
§ 1. Die Gemeinde Roitham wird aus dem
Gerichtsbezirke Schwanenstadt ausgeschieden und
dem Gerichtsbezirke Gmunden zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. November
1949 in Kraft.