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239_1949 AT

239. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Schwanenstadt und Gmunden.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 239. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Schwanenstadt und Gmunden.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der

Fassung des B.G.Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925

wird mit Zustimmung der oberösterreichischen

Landesregierung verordnet

§ 1. Die Gemeinde Roitham wird aus dem

Gerichtsbezirke Schwanenstadt ausgeschieden und

dem Gerichtsbezirke Gmunden zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. November

1949 in Kraft.

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