238_1992
AT
238. Beschluß Nr. 1/1992 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 238. Beschluß Nr. 1/1992 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1992_238_0 238. Beschluß Nr. 1/1992 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
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(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/PC 1/92
1 Anlage
(in der 1. Sitzung am 16. Jänner 1992 gefaßt)
ÄNDERUNG DES ANHANGS B DES ÜBEREINKOMMENS
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. In der Liste der Beilage 2 zum Anhang B des Übereinkommens wird der Wortlaut der Eintragung Nr. 1905 des Zolltarifs durch denjenigen im Anhang zu diesem Beschluß ersetzt.
2. Die Änderung durch diesen Beschluß tritt am 1. Dezember 1991 in Kraft.
3. Der Generalsekretär wird den Text dieses Beschlusses bei der schwedischen Regierung hinterlegen.
Anlage zu EFTA/DC 1/92