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238_1976 AT

238. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1976

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 238. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1976

Auf Grund des § 47 des Vermessungsgesetzes,

BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 238/1975 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

§ 1. Für die Ausstellung von Auszügen aus

dem Grundstücksverzeichnis und dem technischen

Operat und für die im § 47 Abs. 2 Z. 3 des

Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 238/1975

angeführten Amtshandlungen sind folgende

Bauschbeträge zu entrichten

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1976

in Kraft.

Zugleich verliert die Vermessungsgebührenverordnung

1972, BGBl. Nr. 255, ihre Wirksamkeit.

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