238_1970
AT
238. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 238. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
1970_238_0 238. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen haben folgende weitere Staaten
das Wiener Übereinkommen über konsularische
Beziehungen vom 24. April 1963 (BGBl. Nr. 318/
1969) ratifiziert oder sind diesem beigetreten
Irak, Mauritius, Paraguay, Spanien, Uruguay
und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Folgende weitere Staaten haben das Fakultativprotokoll
über die obligatorische Beilegung von
Streitigkeiten vom 24. April 1963 (BGBl.
Nr. 318/1969) ratifiziert oder sind diesem beigetreten
Mauritius, Uruguay und die Vereinigten
Staaten von Amerika.