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238_1970 AT

238. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 238. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen haben folgende weitere Staaten

das Wiener Übereinkommen über konsularische

Beziehungen vom 24. April 1963 (BGBl. Nr. 318/

1969) ratifiziert oder sind diesem beigetreten

Irak, Mauritius, Paraguay, Spanien, Uruguay

und die Vereinigten Staaten von Amerika.

Folgende weitere Staaten haben das Fakultativprotokoll

über die obligatorische Beilegung von

Streitigkeiten vom 24. April 1963 (BGBl.

Nr. 318/1969) ratifiziert oder sind diesem beigetreten

Mauritius, Uruguay und die Vereinigten

Staaten von Amerika.

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