Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
238_1969 AT

238. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 238. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Sonderunterstützung an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen im Falle ihrer Arbeitslosigkeit

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 10. März 1967, BGBl.

Nr. 117, über die Gewährung einer Sonderunterstützung

an im Kohlenbergbau beschäftigte Personen

im Falle ihrer Arbeitslosigkeit, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 262/1967,

wird abgeändert wie folgt

1. Nach Artikel I ist ein neuer Artikel II nachstehenden

Wortlautes einzufügen

„Artikel II

§ 13 a. Die Vorschriften des Art. I finden bei

Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1

lit. b bis d auch auf Arbeitslose Anwendung, die

vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit in einem

Dienstverhältnis zu einem knappschaftlichen Betrieb

standen, in dem Buntmetallerze, Eisenerze,

Magnesit, Graphit, Talk, Schwerspat, Gips oder

Anhydrit gewonnen werden und deren Dienstverhältnis

infolge Produktionseinschränkung

oder Stillegung des Betriebes geendet hat, soferne

sie während ihrer Beschäftigungsdauer im Bergbau

überwiegend unter Tag beschäftigt waren."

2. Der bisherige Artikel II erhält die Bezeichnung

Artikel III.

Artikel II

Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für soziale Verwaltung betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →