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238_1954 AT

238. Verordnung: Rückverlegung des Bezirksgerichtes Pottenstein-Berndorf nach Pottenstein.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 238. Verordnung: Rückverlegung des Bezirksgerichtes Pottenstein-Berndorf nach Pottenstein.

Auf Grund des § 80 Abs. 2 des Gesetzes vom

20. Juli 1945, StGBl. Nr. 94, über die Überleitung

der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen

des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der

Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz

— Behörden-ÜG.) wird verordnet

Die Verordnung vom 6. September 1945,

StGBl. Nr. 159, wird aufgehoben. Der Sitz des

Bezirksgerichtes Pottenstein-Berndorf wird nach

Pottenstein zurückverlegt. Dieses Bezirksgericht

hat wieder die Amtsbezeichnung „Bezirksgericht

Pottenstein" zu führen.

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