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237_2002 AT

237. Verordnung: Änderung der Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung 1996

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 237. Verordnung: Änderung der Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung 1996

Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Luftfahrtgesetzes (LFG), BGBl. Nr. 253/1957, in der Fassung BGBl. I

Nr. 105/1999 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die zulässigen Ein-

und Ausflüge nach und von Flugfeldern (Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung 1996 – F-GÜV 1996),

BGBl. Nr. 372/1996, in der Fassung BGBl. II Nr. 127/1999 wird wie folgt geändert

1. Der Titel lautet

„Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die

zulässigen Ein- und Ausflüge nach und von Flugfeldern (Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung

1996 – F-GÜV 1996)“

2. Im § 1 Abs. 2 wird nach dem Wort „Pinkafeld,“ das Wort „Pöchlarn-Wörth,“ und nach dem Wort

„St. Andrä im Lavanttal,“ das Wort „St. Donat – Mairist,“ eingefügt.

3. Im § 5 wird folgender Abs. 4 angefügt

„(4) § 1 Abs. 2 in der Fassung BGBl. II Nr. 237/2002 tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.“

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