237_1990
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237. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1990
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 237. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1990
Gemäß § 28 Abs. 7 und 8 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 463, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, 361/1985,
659/1987, 379/1988 und 304/1989 wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
Die für Leistungsstipendien zur Verfügung
stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von
1916800 S werden nach der Zahl der im
Studienjahr 1988/1989 erfolgten Studienabschlüsse
österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend
angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt