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237_1990 AT

237. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 237. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1990

Gemäß § 28 Abs. 7 und 8 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 463, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, 361/1985,

659/1987, 379/1988 und 304/1989 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die für Leistungsstipendien zur Verfügung

stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von

1916800 S werden nach der Zahl der im

Studienjahr 1988/1989 erfolgten Studienabschlüsse

österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend

angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

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