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237_1988 AT

237. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 237. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 311

Pinzgauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Taxenbach wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von

km 82,28 bis km 82,56 und von km 83,04 bis

km 83,48.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim

Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der

Marktgemeinde Taxenbach aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. B 311/80-112 im Maßstab

1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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