237. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 311
Pinzgauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Taxenbach wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse führt von
km 82,28 bis km 82,56 und von km 83,04 bis
km 83,48.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse aus den beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim
Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der
Marktgemeinde Taxenbach aufliegenden Planunterlagen
(Plan Nr. B 311/80-112 im Maßstab
1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die
vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.