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237_1975 AT

237. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg, Ebbs und Rettenschöss

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 237. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg, Ebbs und Rettenschöss

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

B 172 Walchsee Straße wird im Bereich der Gemeinden

Niederndorf, Niederndorferberg, Ebbs

und Rettenschöss wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 26,00 (alt) und führt von dort in gestreckterer

Linienführung unter teilweiser Benützung

der alten Trasse bis km 27,60 (alt).

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei den Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg,

Ebbs und Rettenschöss aufliegenden

Planunterlagen (Katastermaßstab 1 :2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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