237. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg, Ebbs und Rettenschöss
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
B 172 Walchsee Straße wird im Bereich der Gemeinden
Niederndorf, Niederndorferberg, Ebbs
und Rettenschöss wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 26,00 (alt) und führt von dort in gestreckterer
Linienführung unter teilweiser Benützung
der alten Trasse bis km 27,60 (alt).
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei den Gemeinden Niederndorf, Niederndorferberg,
Ebbs und Rettenschöss aufliegenden
Planunterlagen (Katastermaßstab 1 :2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.