237_1968
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237. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Umsatzes und des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 237. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Umsatzes und des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden
1968_237_0 237. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Umsatzes und des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden
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Auf Grund des § 29 des Einkommensteuergesetzes
1967, BGBl. Nr. 268, und des § 13
Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes 1959, BGBl.
Nr. 300/1958, wird verordnet
Die Bestimmungen der §§ 1 bis 10 der Verordnung
vom 6. Feber 1967, BGBl. Nr. 59, über
die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die
Ermittlung des Umsatzes und des Gewinnes bei
nichtbuchführenden Gewerbetreibenden, sind auch
bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1968
anzuwenden. Dabei hat in den §§ 1, 3 und 10
die Zitierung des Einkommensteuergesetzes zu
lauten: „Einkommensteuergesetzes 1967".