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237_1968 AT

237. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Umsatzes und des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 237. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Umsatzes und des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden

Auf Grund des § 29 des Einkommensteuergesetzes

1967, BGBl. Nr. 268, und des § 13

Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes 1959, BGBl.

Nr. 300/1958, wird verordnet

Die Bestimmungen der §§ 1 bis 10 der Verordnung

vom 6. Feber 1967, BGBl. Nr. 59, über

die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die

Ermittlung des Umsatzes und des Gewinnes bei

nichtbuchführenden Gewerbetreibenden, sind auch

bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1968

anzuwenden. Dabei hat in den §§ 1, 3 und 10

die Zitierung des Einkommensteuergesetzes zu

lauten: „Einkommensteuergesetzes 1967".

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