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237_1965 AT

237. Bundesgesetz: Übergang von ERP-Verbindlichkeiten von drei Unternehmungen des Kohlen- und Buntmetallbergbaues auf den Bund als Alleinschuldner

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 237. Bundesgesetz: Übergang von ERP-Verbindlichkeiten von drei Unternehmungen des Kohlen- und Buntmetallbergbaues auf den Bund als Alleinschuldner

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die gemäß Anlage bestehenden Verbindlichkeiten

der nachstehend genannten Gesellschaften

gegenüber dem ERP-Fonds, und zwar

a) der Steinkohlenbergbau

Grünbach Ges. m. b. H.

im Betrage von S 19,385.01389,

b) der Kupferbergbau Mitterberg

Ges. m. b. H.

im Betrage von S 6,364.05825,

c) der Tauchener Kohlen-Industrie

AG. im Betrage

von S 6,731.023'50

gehen mit 31. Dezember 1964 im Sinne der Bestimmungen

des § 1405 Allgemeines Bürgerliches

Gesetzbuch auf den Bund als Alleinschuldner

über.

Dem Bund erwachsen aus dieser Schuldübernahme

keine Ansprüche gegenüber den bisherigen

Schuldnern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler und mit dem

gemäß Artikel 77 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz

mit der sachlichen Leitung der Angelegenheiten

der verstaatlichten Unternehmungen im

Bundeskanzleramt betrauten Bundesminister —

Vizekanzler — betraut.

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