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237_1964 AT

237. Verordnung: Aufhebung der Nebenfahrbahn-Verordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 237. Verordnung: Aufhebung der Nebenfahrbahn-Verordnung.

Auf Grund des § 43 Abs. 1 lit. a und b und

des § 94 Abs. 1 lit. a der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet

§ 1. Die Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom 1. Jänner

1961, BGBl. Nr. 5, mit der Bestimmungen über

das Befahren von Nebenfahrbahnen erlassen werden

(Nebenfahrbahn-Verordnung), wird mit

Wirksamkeit vom 1. Oktober 1964 aufgehoben.

§ 2. Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 4 der

Nebenfahrbahn-Verordnung, die zum Zeitpunkt

der Aufhebung der Nebenfahrbahn-Verordnung

anhängig sind, sind nach den Vorschriften der

Straßenverkehrsordnung 1960 in der Fassung der

Straßenverkehrsordnungsnovelle 1964, BGBl.

Nr. 204, weiterzuführen.

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