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237_1960 AT

237. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung, betreffend die Bindung des Gewerbes der Theaterkartenbüros an eine Konzession, durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 237. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung, betreffend die Bindung des Gewerbes der Theaterkartenbüros an eine Konzession, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 8. Oktober 1960, Zl. V 18/60-8,

§ 2 Abs. 1 und 3 der Verordnung des Bundesministers

für Handel und Gewerbe, Industrie

und Bauten im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Inneres und Unterricht vom 16. Februar

1922, BGBl. Nr. 95, betreffend die Bindung

des Gewerbes der Theaterkartenbüros an eine

Konzession, wieder in Kraft gesetzt mit § 2

Abs. 1 lit. c der Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom

6. März 1948, BGBl. Nr. 72, betreffend die Wiederherstellung

der Konzessionspflicht für die

durch die Reichskulturkammergesetzgebung entkonzessionierten

Gewerbe, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

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