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237_1945 AT

237. Gesetz: Aufhebung der Bestimmungen betreffend die Gewährung von Veteranensold und Ehrensold.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 237. Gesetz: Aufhebung der Bestimmungen betreffend die Gewährung von Veteranensold und Ehrensold.

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen

§ 1. Der Erlaß des Führers und Reichskanzlers

über die Neuregelung des Ehrensoldes für Träger

höchster Kriegsauszeichnungen und der Zulagen

für Schutztruppenbeschädigte vom 27. August

1939, Deutsches R. G. Bl. I S. 1553, und der Erlaß

des Führers und Reichskanzlers über Gewährung

eines Veteranensoldes für Frontkämpfer

vom 27. August 1939, Deutsches R. G. Bl. I

S. 1555, werden für den Bereich der Republik

Österreich aufgehoben.

§ 2. Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit

27. April 1945 in Kraft.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes sind

die Staatskanzlei, das Staatsamt für Finanzen und

das Staatsamt für soziale Verwaltung betraut.

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