237_1945
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237. Gesetz: Aufhebung der Bestimmungen betreffend die Gewährung von Veteranensold und Ehrensold.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 237. Gesetz: Aufhebung der Bestimmungen betreffend die Gewährung von Veteranensold und Ehrensold.
1945_237_0 237. Gesetz: Aufhebung der Bestimmungen betreffend die Gewährung von Veteranensold und Ehrensold.
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Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen
§ 1. Der Erlaß des Führers und Reichskanzlers
über die Neuregelung des Ehrensoldes für Träger
höchster Kriegsauszeichnungen und der Zulagen
für Schutztruppenbeschädigte vom 27. August
1939, Deutsches R. G. Bl. I S. 1553, und der Erlaß
des Führers und Reichskanzlers über Gewährung
eines Veteranensoldes für Frontkämpfer
vom 27. August 1939, Deutsches R. G. Bl. I
S. 1555, werden für den Bereich der Republik
Österreich aufgehoben.
§ 2. Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit
27. April 1945 in Kraft.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes sind
die Staatskanzlei, das Staatsamt für Finanzen und
das Staatsamt für soziale Verwaltung betraut.