236. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 61,64, verläuft nach dem Anschluß Unken/Süd
durch den Achbergtunnel, folgt sodann der Saalach
und bindet nach dem Anschluß Unken/Nord bei
km 64,00 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse aus den beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der
Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde
Unken aufliegenden Planunterlagen (Verordnungspläne
Plan Nr.6/22-312.04/119-1 im
Maßstab 1:5000 sowie Plan Nr. 6/22-312.04/
119-2 und -3 jeweils im Maßstab 1 : 1000) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.