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236_1990 AT

236. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 236. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 61,64, verläuft nach dem Anschluß Unken/Süd

durch den Achbergtunnel, folgt sodann der Saalach

und bindet nach dem Anschluß Unken/Nord bei

km 64,00 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde

Unken aufliegenden Planunterlagen (Verordnungspläne

Plan Nr.6/22-312.04/119-1 im

Maßstab 1:5000 sowie Plan Nr. 6/22-312.04/

119-2 und -3 jeweils im Maßstab 1 : 1000) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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