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236_1970 AT

236. Kundmachung: Beitritt Islands zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 236. Kundmachung: Beitritt Islands zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation

Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat

Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde

zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien

und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation

(BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 124/1963) hinterlegt.

Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21

am selben Tag für Island in Kraft getreten.

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