236_1970
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236. Kundmachung: Beitritt Islands zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 236. Kundmachung: Beitritt Islands zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
1970_236_0 236. Kundmachung: Beitritt Islands zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
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Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat
Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde
zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien
und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
(BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 124/1963) hinterlegt.
Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21
am selben Tag für Island in Kraft getreten.