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236_1958 AT

236. Kundmachung: Beitritt Indiens zu der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 236. Kundmachung: Beitritt Indiens zu der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst.

Nach einer Mitteilung der Regierung der

Schweizerischen Eidgenossenschaft ist Indien der

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken

der Literatur und der Kunst vom 9. September

1886 in der in Brüssel am 26. Juni 1948 revidierten

Fassung, BGBl. Nr. 183/1953, beigetreten.

Gemäß Art. 25 ist der Beitritt Indiens am

21. Oktober 1958 in Kraft getreten.

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