236_1957
AT
236. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zum Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 236. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zum Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll.
1957_236_0 236. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zum Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll.
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben seit der Kundmachung
im Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 375/1937, folgende
weitere Staaten das Internationale Abkommen
zur Bekämpfung der Falschmünzerei
samt Protokoll vom 20. April 1929, BGBl.
Nr. 347/1931, ratifiziert oder sind diesen beigetreten
Ägypten, Brasilien, Rumänien, Schweiz.
Die Niederlande haben den Geltungsbereich
des oben erwähnten Abkommens samt Protokoll
auch auf die Niederländischen Antillen und auf
Surinam erstreckt.