236_1949
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236. Kundmachung: Beitritt Israels zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 236. Kundmachung: Beitritt Israels zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
1949_236_0 236. Kundmachung: Beitritt Israels zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
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Nach einer Mitteilung des State Department
der Vereinigten Staaten von Amerika ist die
Beitrittsurkunde Israels zum Abkommen vom
7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt
(B. G. Bl. Nr. 97 aus 1949) am 24. Mai
1949 bei der Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika hinterlegt worden.
Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über
die internationale Zivilluftfahrt ist der Beitritt
Israels daher am 23. Juni 1949 wirksam geworden.