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236_1945 AT

236. Gesetz: Behörden-Überleitungsgesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 236. Gesetz: Behörden-Überleitungsgesetznovelle.

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen

Artikel I.

Das Gesetz vom 20. Juli 1945, St. G. Bl. Nr. 94,

über die Überleitung der Verwaltungs- und

Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die

Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-

Überleitungsgesetz) wird durch Einfügung

folgender Bestimmung ergänzt

Artikel II.

Mit der Vollziehung, dieses Gesetzes ist das

Staatsamt für Finanzen betraut.

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