235. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Polytechnischen Schule
Gesetzestext (2 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird der folgende von der Katholischen Kirche erlassene
Lehrplan bekannt gemacht
In der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den
Lehrplan der Polytechnischen Schule, BGBl. II Nr. 236/1997, lautet im sechsten Teil (Lehrpläne für den
Religionsunterricht) die lit. a (Katholischer Religionsunterricht)
„a) Katholischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Der katholische Religionsunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zum Bildungsauftrag der
Schule und versteht sich als Dienst an den Schülern.
Der Religionsunterricht soll den Schülern den christlichen Glauben erschließen, zu ihrer
Persönlichkeitsbildung beitragen und sie unsere christlich geprägte Kultur verstehen lassen. Er soll die
Schüler zur aktiven Teilnahme am Leben in Gesellschaft und Staat, das auf Gerechtigkeit, Friede und
Bewahrung der Schöpfung abzielt, ermutigen und befähigen.
Unter Berücksichtigung des allgemeinen Bildungszieles der Polytechnischen Schule sieht der
Religionsunterricht seine Aufgabe darin, die Schüler zu begleiten, sie aber auch bei der Vorbereitung auf
das weitere Leben durch religiöse Bildung zu unterstützen, wobei der bevorstehende Eintritt in das
Berufsleben einen besonderen Schwerpunkt einnimmt.
Lernziele
Der Schüler soll
– sich als Mensch angenommen erfahren und Haltungen im Umgang miteinander üben, die dem
christlichen Menschenbild entsprechen. Diese Erfahrungen sollen ihm helfen, auf die Liebe Gottes
aufmerksam zu werden;
– die Beziehungen in den Gemeinschaften, in denen er lebt, bewusst wahrnehmen und dabei die
gegenseitige Verantwortung für deren Gelingen erkennen;
– erkennen, dass die Wertschätzung des anderen, Offenheit, Toleranz und Verlässlichkeit wesentliche
Voraussetzungen für jede Gemeinschaft sind;
– Arbeit und Beruf als Aufgabe und Beitrag zur Entfaltung menschlichen Lebens, als Dienst am
Mitmenschen und als Chance zur Mitgestaltung der Gesellschaft sowie zur Erhaltung der Schöpfung
erkennen;
– das Bewusstsein für solidarisches Handeln im Geiste Jesu, insbesondere mit hilfesuchenden und
benachteiligten Menschen, entwickeln;
– bei seinem Streben nach einem geglückten und guten Leben die eigenen Bedürfnisse und Sehnsüchte
wahrnehmen, für jene der Mitmenschen sensibel werden und die verschiedenen, oft gegensätzlichen
Sinnangebote und Versprechungen von Glück prüfen;
– sich mit Formen der Bewältigung von Leid und mit der Frage nach dem Tod auseinandersetzen und die
Heilszusage Gottes in Jesus Christus als Grund und Erfüllung menschlicher Hoffnung kennen lernen;
– an Beispielen und Lebensmodellen erkennen, wie christlicher Glaube im Alltag gelebt werden kann. Er
soll dadurch herausgefordert und ermutigt werden, in diesem Geist sowohl sein eigenes Leben
verantwortungsbewusst zu gestalten als auch sich mitverantwortlich wissen für die Gegenwart und
Zukunft von Gesellschaft und Welt.
Lehrstoff für den Kernbereich
Sich selbst verstehen und annehmen
– Wie sehe ich mich? Meine Wünsche, Träume, Ängste, Hoffnungen, …
– Wie sehen mich meine Mitmenschen? Meine Rollen, meine Masken, …
– Gott liebt mich, so wie ich bin (Jes 43, 1: Röm 8, 15–17)
Alles im Leben ist Beziehung
– Meine Beziehung zu Menschen, die mir besonders nahe stehen: Familie, Freunde, …
– Voraussetzungen für partnerschaftliche Beziehungen: Zärtlichkeit, Liebe, Treue, Verantwortung, …
– Der Bund der Ehe als Liebes- und Lebensgemeinschaft
– Meine Beziehung zu Gott. Gebet und Meditation, Gottesdienst, …
Sehnsucht nach Sinn und Glück
– Persönliche Glücksvorstellungen
– Auf der Suche nach Glück und erfülltem Leben (Joh 10, 10)
– Kritische Auseinandersetzung mit Glücksversprechungen: Konsum, Geld, Werbung, …, Aberglauben,
…, Drogen, …
– Misserfolg und Scheitern, Leid und Tod als Herausforderungen im Leben
– Umkehr – Versöhnung (Mk 1, 15; Mk 2, 5f)
– Unser Gott – ein Gott des Lebens und der Liebe (Joh 4, 1-26)
Jesus Christus – Gott ist Mensch geworden
– Mein Jesusbild
– Jesus in seiner Zeit und Umwelt
– Die Botschaft Jesu in Wort und Tat
– Jesu menschliches Ringen um seinen Weg (Mt 4, 1-11)
– Seine Offenheit für alle Menschen
– Sein Vertrauen auf Gott, seinen Vater
– Die Begegnung mit Jesus Christus fordert zur Entscheidung heraus
– Als mündiger Christ in der Kirche leben
– Ökumene – auf dem Weg zur versöhnten Vielfalt
Das Leben christlich gestalten – Leben aus dem Heiligen Geist
– Beispiele und Lebensmodelle aus dem Alltag
– Das Wirken des Hl. Geistes in „geisterfüllten“ Menschen
– Ehrfurcht vor der Würde und dem Wert des Menschen: Schutz des Lebens, Sterbebegleitung,
Gentechnologie, …
– Achtung der Rechte und Überzeugung des anderen
– Die christliche Sicht der Arbeit
– Job – Beruf – Berufung
– Verantwortung übernehmen – solidarisch leben und handeln: im Bereich von Arbeit und Güterverteilung,
in Wirtschaft und Politik, mit den Schwachen und Ausgegrenzten
– Religiöse Lebenskultur: Sonntag, Feste, Bräuche, …
– Freizeit: Zeit für mich – Zeit für die Gemeinschaft
– Mitleben in Vereinen, kirchlichen Bewegungen und Gruppierungen
Die in Klammern angeführten Bibelstellen sind als Anregung zu verstehen.
Lehrstoff für den Erweiterungsbereich
Der Lehrstoff für den Erweiterungsbereich ist vom Religionslehrer entsprechend den konkreten
Notwendigkeiten und Bedürfnissen der Schüler einer Klasse heraus zu entwickeln. Er kann so konkreter
den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten, wie diese im Schulalltag und im religiösen Leben der
Regionen vorzufinden sind, gerecht werden. Er kann und wird auch Themen des Kernstoffes erweitern
und vertiefen.
Art des Lehrplanes
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht dem Religionslehrer den Lehrstoff und die
Lernziele hinsichtlich ihrer Auswahl, ihres Schwerpunktes, ihrer zeitlichen Abfolge und nach der
Situation der jeweiligen Klasse gemäß den didaktischen Grundsätzen einzuteilen. Dadurch können die
Möglichkeiten für fächerübergreifenden Unterricht genützt und der Bezug zu Schwerpunktsetzungen des
Schulstandortes hergestellt werden.
Didaktische Grundsätze
Der Religionsunterricht begleitet die jungen Menschen bei ihrem Fragen und Suchen nach dem
Geheimnis von Leben und Welt. Er lädt sie zu einem Dialog zwischen Glaubensüberlieferung und
Lebenserfahrung ein, der zu einer verantwortlichen Gestaltung des Lebens befähigen und ermutigen will.
Leben und Glauben werden dabei in ihrer spannungsvollen Einheit zur Sprache gebracht, um das
Leben aus dem Glauben, den Glauben aus dem Leben heraus zu deuten. So sollen die Schüler befähigt
werden, ihre eigene religiöse Identität auszubilden und auf dieser Grundlage ihr Leben zu gestalten.
Der Religionsunterricht in der Polytechnischen Schule unterscheidet sich aber von jenem in der
Hauptschule durch die besondere Aufgabe dieser Schulart, die Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten.
– Die Schüler mit ihren sehr unterschiedlichen Welt-, Lebens- und Glaubenserfahrungen stehen im
Mittelpunkt des Religionsunterrichtes.
– In der Phase der Neuorientierung begleitet der Religionsunterricht die jungen Menschen und bietet
Hilfestellung zur Persönlichkeitsentfaltung an.
– Inhalt des Unterrichtes sind der christliche Glaube und das menschliche Leben sowie deren Mit-, In-
und Gegeneinander.
– Der Religionsunterricht ermöglicht den Schülern in einer Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung
und des Vertrauens ihr Leben zur Sprache zu bringen. Dabei ist auf selbständiges und kritisches
Denken Wert zu legen. Selbstkritische Reflexion des eigenen Verhaltens sowie
verantwortungsbewusstes Handeln sind anzustreben und zu fördern.
– Die Erfahrungen der Schüler werden aus der Perspektive der Botschaft des christlichen Glaubens
reflektiert, der in Jesus Christus seine Mitte hat.
– In einer Auseinandersetzung mit der Medienwelt der Schüler werden Chancen und Gefahren der
Medien aufgezeigt. Dadurch wird ein verantwortungsbewusster Umgang mit diesen gefördert.
– Aktuelle Anlässe und deren Gestaltung im Schulleben, in Familie, Gesellschaft und Kirche,
Begegnungen mit Persönlichkeiten, die Durchführung von Lehrausgängen, Exkursionen, religiösen
Übungen und Orientierungstagen erweitern und konkretisieren das Erfahrungswissen und unterstützen
die Persönlichkeitsbildung sowie das Christsein im Alltag.
– Der Religionsunterricht greift auch aktuelle gesellschaftliche Themen auf und bietet Information aber
auch Hilfestellung aus christlich-ethischer Sicht an.
– Fächerübergreifende, fächerverbindende und projektorientierte Unterrichtsformen bieten eine
besondere Chance, die Vernetzung von Glaube und Leben zu unterstreichen.
Ein derart ausgerichteter Religionsunterricht fördert die religiöse Wahrnehmungs-, Urteils- und
Entscheidungsfähigkeit der Schüler und leistet damit einen wesentlichen und spezifischen Beitrag zum
Erwerb von Ich-Kompetenz, von religiöser und ethischer Sachkompetenz sowie von Sozialkompetenz.“
Die Multilaterale Vereinbarung M79 gemäß Rn. 2010 des ADR über die Zulassung der Verpackungsgruppe
I für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 (BGBl. III Nr. 80/1999, letzte Kundmachung
des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 205/1999) wurde von Schweden am 25. Oktober 1999 unterzeichnet.