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235_1992 AT

235. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1991 umfaßte

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 235. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1991 umfaßte

Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 30 a/1991, wird nach Anhörung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1991 umfaßte, BGBl. Nr. 374 a/1991, in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 101/1992 wird wie folgt geändert

Dem § 1 wird folgender zweiter Satz angefügt

„Dies gilt nicht für die Ausfuhr solcher Gegenstände, die ausschließlich zur Verwendung der Schutztruppe der Vereinten Nationen (UNPROFOR) oder im Rahmen anderer friedenserhaltender Operationen der Vereinten Nationen bestimmt sind."

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