235. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 23
Autobahn Südosttangente Wien wird im Bereich
der Stadt Wien wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse schließt im
Knoten Kaisermühlen bei km 5,32 an den Bestand
an, überbrückt anschließend das Mühlwasser,
verläuft sodann westlich der Bahnlinie der ÖBB
Wien-Süd—Laa an der Thaya zur Anschlußstelle
Stadlau, unterführt in der Folge die vorgenannte
Bahnlinie der ÖBB und endet mit der Anschlußstelle
Hirschstetten bei km 8,995.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse einschließlich der Rampen der
Anschlußstellen Stadlau und Hirschstetten aus den
beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
und beim Magistrat der Stadt Wien
(MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen
im Maßstab 1 : 1000 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.