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235_1988 AT

235. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 235. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 23

Autobahn Südosttangente Wien wird im Bereich

der Stadt Wien wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse schließt im

Knoten Kaisermühlen bei km 5,32 an den Bestand

an, überbrückt anschließend das Mühlwasser,

verläuft sodann westlich der Bahnlinie der ÖBB

Wien-Süd—Laa an der Thaya zur Anschlußstelle

Stadlau, unterführt in der Folge die vorgenannte

Bahnlinie der ÖBB und endet mit der Anschlußstelle

Hirschstetten bei km 8,995.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse einschließlich der Rampen der

Anschlußstellen Stadlau und Hirschstetten aus den

beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

und beim Magistrat der Stadt Wien

(MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen

im Maßstab 1 : 1000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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