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235_1982 AT

235. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gestaltung von Zeugnisformularen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 235. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gestaltung von Zeugnisformularen

Auf Grund der §§ 22 und 39 des Schulunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 139/1974, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 231/1977 und

143/1980 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

und Kunst vom 6. Mai 1975, BGBl. Nr. 292,

über die Gestaltung von Zeugnisformularen in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 236/1978 wird

wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 6 ist nach dem ersten Satz folgender

Satz einzufügen

„Im Polytechnischen Lehrgang ist bei der Beurteilung

der Leistungen in Deutsch und Mathematik

ein Hinweis auf die Leistungsgruppe aufzunehmen."

2. In den Anlagen 7 und 8 ist die Unterschrift des

Abteilungsvorstandes in gleicher Weise wie beim

Reifeprüfungszeugnis (Anlage 4) einzufügen.

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