235_1982
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235. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gestaltung von Zeugnisformularen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 235. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gestaltung von Zeugnisformularen
1982_235_0 235. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gestaltung von Zeugnisformularen
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Auf Grund der §§ 22 und 39 des Schulunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 139/1974, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 231/1977 und
143/1980 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
und Kunst vom 6. Mai 1975, BGBl. Nr. 292,
über die Gestaltung von Zeugnisformularen in der
Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 236/1978 wird
wie folgt geändert
1. Im § 2 Abs. 6 ist nach dem ersten Satz folgender
Satz einzufügen
„Im Polytechnischen Lehrgang ist bei der Beurteilung
der Leistungen in Deutsch und Mathematik
ein Hinweis auf die Leistungsgruppe aufzunehmen."
2. In den Anlagen 7 und 8 ist die Unterschrift des
Abteilungsvorstandes in gleicher Weise wie beim
Reifeprüfungszeugnis (Anlage 4) einzufügen.