235_1968
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235. Bundesgesetz: Veräußerung eines Geschäftsanteiles der Österreichischen Sprengmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 235. Bundesgesetz: Veräußerung eines Geschäftsanteiles der Österreichischen Sprengmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
1968_235_0 235. Bundesgesetz: Veräußerung eines Geschäftsanteiles der Österreichischen Sprengmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt,
einen Geschäftsanteil von fünfhunderttausend
Schilling der Österreichischen Sprengmittel-
Vertriebsgesellschaft mit beschränkter
Haftung, Wien I, Tuchlauben 7 a, um den Kaufpreis
von zwei Millionen Schilling zu veräußern.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
wird das Bundesministerium für Finanzen betraut.