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235_1968 AT

235. Bundesgesetz: Veräußerung eines Geschäftsanteiles der Österreichischen Sprengmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 235. Bundesgesetz: Veräußerung eines Geschäftsanteiles der Österreichischen Sprengmittel-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt,

einen Geschäftsanteil von fünfhunderttausend

Schilling der Österreichischen Sprengmittel-

Vertriebsgesellschaft mit beschränkter

Haftung, Wien I, Tuchlauben 7 a, um den Kaufpreis

von zwei Millionen Schilling zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

wird das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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