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235_1958 AT

235. Verordnung: Änderung des Verzeichnisses der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 235. Verordnung: Änderung des Verzeichnisses der Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren.

Auf Grund des § 75 der Durchführungsbestimmungen

zum Umsatzsteuergesetz in der

Fassung des Art. I Abs. 1 des Ausfuhrförderungsgesetzes

1957, BGBl. Nr. 71, wird verordnet

§ 1.

Das als Anlage der Verordnung des Bundesministeriums

für Finanzen vom 23. Juli 1958,

BGBl. Nr. 187, angeschlossene Verzeichnis der

Rohstoffe, Halberzeugnisse und Fertigwaren wird

wie folgt geändert

§ 2.

Diese Verordnung ist auf vergütungsfähige Vorgänge anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten

dieser Verordnung bewirkt werden.

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