235_1950
AT
235. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Tirol.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 235. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Tirol.
1950_235_0 235. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Tirol.
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Wohnungsanforderungsgesetzes
1949, BGBl. Nr. 204/1949,
wird verordnet
Auf Antrag des Landeshauptmannes von
Tirol wird die Bezirkshauptmannschaft Schwaz
ermächtigt, in den Gemeinden Fügen, Mayrhofen,
Schlitters, Weer und Zell a. Z. das
Recht zur Wohnungsanforderung auszuüben.