Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
235_1950 AT

235. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Tirol.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 235. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Tirol.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Wohnungsanforderungsgesetzes

1949, BGBl. Nr. 204/1949,

wird verordnet

Auf Antrag des Landeshauptmannes von

Tirol wird die Bezirkshauptmannschaft Schwaz

ermächtigt, in den Gemeinden Fügen, Mayrhofen,

Schlitters, Weer und Zell a. Z. das

Recht zur Wohnungsanforderung auszuüben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →