Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
235_1949 AT

235. Kundmachung: Beitritt Cubas zum Abkommen von Neuchâtel.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 235. Kundmachung: Beitritt Cubas zum Abkommen von Neuchâtel.

Die Regierung Cubas hat der Regierung der

Schweizerischen Eidgenossenschaft den Beitritt

zum Abkommen von Neuchâtel vom 8. Februar

1947 über die Erhaltung oder die Wiederherstellung

der durch den Zweiten Weltkrieg beeinträchtigten

Gewerblichen Eigentumsrechte sowie

zum Schlußprotokoll und zum zusätzlichen Schlußprotokoll

hiezu (B. G. Bl. Nr. 190/1948) angezeigt.

Gemäß Artikel 9, Abs. 1, des Abkommens von

Neuchâtel ist dieser Beitritt mit 12. April 1949

in Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →