234. Notenwechsel über die Aufhebung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren
Gesetzestext (1 Artikel)
Madrid, am 13. Feber 1986
Exzellenz,
Ich beehre mich, Ihnen im Namen des Bundesministers
für Handel, Gewerbe und Industrie sowie
des Bundesministers für Finanzen der Republik
Österreich vorzuschlagen, das Abkommen zwischen
dem Bundesminister für Handel, Gewerbe
und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen
der Republik Österreich einerseits und dem
Minister für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien
andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen
über den Ursprung und die handwerkliche
Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien
oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich vom
9. April 1976 Kundgemacht in BGBl. Nr. 198/1976 mit Wirkung vom 1. Mai 1986 aufzuheben.
Wenn Sie diesem Vorschlag zustimmen, beehre
ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und ihre
bestätigende Antwortnote ein Abkommen zwischen
dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und
Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der
Republik Österreich einerseits und dem Minister
für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien andererseits
darstellt, welches das Abkommen zwischen
dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und
Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der
Republik Österreich einerseits und dem Minister
für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien andererseits
über die Anerkennung von Zeugnissen über
den Ursprung und die handwerkliche Herstellung
von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten
Einfuhr nach Österreich vom 9. April
1976 mit Wirkung 1. Mai 1986 aufhebt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner
vorzüglichen Hochachtung.
Dr. Gerhard Gmoser
Botschafter der Republik Österreich
S.E.
Herrn Francisco Fernández Ordóñez
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Madrid
Exzellenz!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom
13. Feber 1986 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut
hat
„Exzellenz! Ich beehre mich, (es folgt der
weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher Sprache)
vorzüglichen Hochachtung."
Im Namen der Spanischen Regierung habe ich
die Ehre zu bestätigen, daß dieser Vorschlag und
Ihre Note sowie diese Antwortnote ein Abkommen
zwischen dem Bundesminister für Handel,
Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister
für Finanzen der Republik Österreich einerseits
und dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten
von Spanien andererseits darstellen, welches das
Abkommen zwischen dem Bundesminister für
Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister
für Finanzen der Republik Österreich
einerseits und dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten
von Spanien andererseits über die Anerkennung
von Zeugnissen über den Ursprung und
die handwerkliche Herstellung von Waren zum
Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr
nach Österreich vom 9. April 1976 mit Wirkung
vom 1. Mai 1986 aufhebt.
Ich benütze diese Gelegenheit, Euer Exzellenz
den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung
zu erneuern.
Madrid, 14. April 1986
Francisco Fernández Ordóñez
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
S.E.
Herrn Dr. Gerhard Gmoser
Botschafter der Republik Österreich
Madrid