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234_1986 AT

234. Notenwechsel über die Aufhebung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 234. Notenwechsel über die Aufhebung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren

Madrid, am 13. Feber 1986

Exzellenz,

Ich beehre mich, Ihnen im Namen des Bundesministers

für Handel, Gewerbe und Industrie sowie

des Bundesministers für Finanzen der Republik

Österreich vorzuschlagen, das Abkommen zwischen

dem Bundesminister für Handel, Gewerbe

und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen

der Republik Österreich einerseits und dem

Minister für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien

andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen

über den Ursprung und die handwerkliche

Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien

oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich vom

9. April 1976 Kundgemacht in BGBl. Nr. 198/1976 mit Wirkung vom 1. Mai 1986 aufzuheben.

Wenn Sie diesem Vorschlag zustimmen, beehre

ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und ihre

bestätigende Antwortnote ein Abkommen zwischen

dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der

Republik Österreich einerseits und dem Minister

für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien andererseits

darstellt, welches das Abkommen zwischen

dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der

Republik Österreich einerseits und dem Minister

für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien andererseits

über die Anerkennung von Zeugnissen über

den Ursprung und die handwerkliche Herstellung

von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten

Einfuhr nach Österreich vom 9. April

1976 mit Wirkung 1. Mai 1986 aufhebt.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner

vorzüglichen Hochachtung.

Dr. Gerhard Gmoser

Botschafter der Republik Österreich

S.E.

Herrn Francisco Fernández Ordóñez

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Madrid

Exzellenz!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom

13. Feber 1986 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut

hat

„Exzellenz! Ich beehre mich, (es folgt der

weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher Sprache)

vorzüglichen Hochachtung."

Im Namen der Spanischen Regierung habe ich

die Ehre zu bestätigen, daß dieser Vorschlag und

Ihre Note sowie diese Antwortnote ein Abkommen

zwischen dem Bundesminister für Handel,

Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister

für Finanzen der Republik Österreich einerseits

und dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten

von Spanien andererseits darstellen, welches das

Abkommen zwischen dem Bundesminister für

Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister

für Finanzen der Republik Österreich

einerseits und dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten

von Spanien andererseits über die Anerkennung

von Zeugnissen über den Ursprung und

die handwerkliche Herstellung von Waren zum

Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr

nach Österreich vom 9. April 1976 mit Wirkung

vom 1. Mai 1986 aufhebt.

Ich benütze diese Gelegenheit, Euer Exzellenz

den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung

zu erneuern.

Madrid, 14. April 1986

Francisco Fernández Ordóñez

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

S.E.

Herrn Dr. Gerhard Gmoser

Botschafter der Republik Österreich

Madrid

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