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234_1974 AT

234. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Zuweisung der Dienstbeurteilung für Beamte bestimmter Dienststellen an die Dienstbeurteilungskommission anderer Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 234. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Zuweisung der Dienstbeurteilung für Beamte bestimmter Dienststellen an die Dienstbeurteilungskommission anderer Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

Auf Grund des § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik,

RGBl. Nr. 15/1914, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 148/1969 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung vom 31. März 1973,

BGBl. Nr. 188, wird wie folgt ergänzt

1. In der Liste des § 1 ist nach der Hochschule

für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz

einzufügen

„Hochschule für künstlerische und industrielle

Gestaltung Linz,"

2. Im § 6 ist nach der Anführung des Museums

für Völkerkunde statt des Punktes ein Beistrich

zu setzen und anzufügen: „Technisches Museum

für Industrie und Gewerbe".

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