234_1974
AT
234. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Zuweisung der Dienstbeurteilung für Beamte bestimmter Dienststellen an die Dienstbeurteilungskommission anderer Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 234. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Zuweisung der Dienstbeurteilung für Beamte bestimmter Dienststellen an die Dienstbeurteilungskommission anderer Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
1974_234_0 234. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Zuweisung der Dienstbeurteilung für Beamte bestimmter Dienststellen an die Dienstbeurteilungskommission anderer Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
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Auf Grund des § 15 Abs. 5 der Dienstpragmatik,
RGBl. Nr. 15/1914, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 148/1969 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft
und Forschung vom 31. März 1973,
BGBl. Nr. 188, wird wie folgt ergänzt
1. In der Liste des § 1 ist nach der Hochschule
für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Linz
einzufügen
„Hochschule für künstlerische und industrielle
Gestaltung Linz,"
2. Im § 6 ist nach der Anführung des Museums
für Völkerkunde statt des Punktes ein Beistrich
zu setzen und anzufügen: „Technisches Museum
für Industrie und Gewerbe".