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234_1967 AT

234. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 234. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung in Krankenanstalten und anderen medizinischen Instituten zum Zwecke der Diagnose oder Krankenbehandlung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates haben folgende weitere Staaten das

Abkommen über die vorübergehende zollfreie

Einfuhr von medizinischen, chirurgischen und

Laboratoriums-Geräten zur leihweisen Verwendung

in Krankenanstalten und anderen medizinischen

Instituten zum Zwecke der Diagnose

oder Krankenbehandlung (BGBl. Nr. 288/1961)

ratifiziert

Staaten: Datum der Hinterlegungder Ratifikationsurkunde

Dänemark 14. März 1962

Niederlande 26. April 1962

Luxemburg 10. Mai 1962

Schweden 27. Juli 1962

Italien 14. Mai 1963

Griechenland 24. Mai 1965

Schweiz 29. November 1965

Bundesrepublik

Deutschland 11. Feber 1966

Türkei 10. März 1966

Island 16. Jänner 1967

Die Niederlande haben am 26. April 1962

ihre Ratifikationsurkunde zu diesem Abkommen

nicht nur für das Königreich in Europa, sondern

auch für Surinam und Niederländisch West-

Indien hinterlegt.

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