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234_1958 AT

234. Verordnung: 4. Suchtgiftverordnungsnovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 234. Verordnung: 4. Suchtgiftverordnungsnovelle.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Suchtgiftgesetzes

1951, BGBl. Nr. 234, wird im Einvernehmen

mit den Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft

und für Handel und Wiederaufbau

verordnet

Die Suchtgiftverordnung, BGBl. Nr. 19/1947,

in der Fassung der 3. Suchtgiftverordnungsnovelle,

BGBl. Nr. 122/1952, wird abgeändert

und ergänzt wie folgt

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