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233_1980 AT

233. Kündigung der Konvention über den Zollwert von Waren (samt Anlagen I bis III)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 233. Kündigung der Konvention über den Zollwert von Waren (samt Anlagen I bis III)

Der Nationalrat hat beschlossen

Nachstehende Kündigung wird genehmigt.

Der Bundespräsident erklärt im Namen der

Republik Österreich die Konvention vom

15. Dezember 1950 über den Zollwert von

Waren einschließlich ihrer Anlagen I bis III,

BGBl. Nr. 225/1955, in der Fassung der Empfehlung

des Rates für die Zusammenarbeit auf dem

Gebiete des Zollwesens vom 7. Juni 1967, BGBl.

Nr. 146/1972, gemäß ihrem Artikel XVI lit. a

für gekündigt.

Geschehen zu Wien, am 8. März 1980

Der Bundespräsident

Kirchschläger m. p.

Der Bundeskanzler

Kreisky m. p.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Kündigungsurkunde

wurde am 26. März 1980 hinterlegt; sie wird gemäß Art. XVI lit. a der Konvention

am 26. März 1981 rechtswirksam.

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