233_1980
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233. Kündigung der Konvention über den Zollwert von Waren (samt Anlagen I bis III)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 233. Kündigung der Konvention über den Zollwert von Waren (samt Anlagen I bis III)
1980_233_0 233. Kündigung der Konvention über den Zollwert von Waren (samt Anlagen I bis III)
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Der Nationalrat hat beschlossen
Nachstehende Kündigung wird genehmigt.
Der Bundespräsident erklärt im Namen der
Republik Österreich die Konvention vom
15. Dezember 1950 über den Zollwert von
Waren einschließlich ihrer Anlagen I bis III,
BGBl. Nr. 225/1955, in der Fassung der Empfehlung
des Rates für die Zusammenarbeit auf dem
Gebiete des Zollwesens vom 7. Juni 1967, BGBl.
Nr. 146/1972, gemäß ihrem Artikel XVI lit. a
für gekündigt.
Geschehen zu Wien, am 8. März 1980
Der Bundespräsident
Kirchschläger m. p.
Der Bundeskanzler
Kreisky m. p.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Kündigungsurkunde
wurde am 26. März 1980 hinterlegt; sie wird gemäß Art. XVI lit. a der Konvention
am 26. März 1981 rechtswirksam.