233_1979
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233. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 233. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1979_233_0 233. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
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Nach Mitteilung der belgischen Regierung ist
die Deutsche Demokratische Republik dem
Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung
von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
(BGBl. Nr. 269/1971, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 423/1975)
mit Wirkung vom 10. Dezember 1975 beigetreten.