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233_1979 AT

233. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 233. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

Nach Mitteilung der belgischen Regierung ist

die Deutsche Demokratische Republik dem

Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung

von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

(BGBl. Nr. 269/1971, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 423/1975)

mit Wirkung vom 10. Dezember 1975 beigetreten.

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