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233_1976 AT

233. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 233. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Europarates hat die Türkei am 19. Dezember

1975 ihre Ratifikationsurkunde und hat Costa

Rica am 15. März 1976 seine Beitrittsurkunde

zum Europäischen Übereinkommen betreffend

Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. Nr.

417/1971, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 112/1975) hinterlegt.

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