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233_1967 AT

233. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Europäischen Abkommens über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 233. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Europäischen Abkommens über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen haben folgende weitere

Staaten das Europäische Abkommen über die

Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen

Verkehr verwendet werden (BGBl.

Nr. 20/1964), ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikation- bzw. Beitrittsurkunde

Rumänien 15. Mai 1964

Jugoslawien 19. Juni 1964

Bundesrepublik

Deutschland 29. September 1964

Norwegen 27. Oktober 1964

Finnland 19. August 1966

Italien 5. Jänner 1967

Die Beitrittsurkunde Rumäniens enthält folgenden

Vorbehalt

„Die Rumänische Volksrepublik betrachtet

sich bezüglich der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

mittels obligatorischen Schiedsspruches

über die Auslegung oder Anwendung

dieses Abkommens auf Verlangen einer der am

Streitfall beteiligten Vertragsparteien durch die

Bestimmungen des Artikels 11, Absatz 2 und 3

nicht als gebunden."

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