233_1945
AT
233. Verfassungsgesetz: Abänderung des Vereins-Reorganisationsgesetzes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 233. Verfassungsgesetz: Abänderung des Vereins-Reorganisationsgesetzes.
1945_233_0 233. Verfassungsgesetz: Abänderung des Vereins-Reorganisationsgesetzes.
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Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen
Artikel I.
Im Verfassungsgesetz vom 31. Juli 1945,
St. G. Bl. Nr. 102, über vereinsrechtliche Maßnahmen
(Vereins-Reorganisationsgesetz) treten
in § 2, Abs. (2), an Stelle der Worte „bis zum
31. Oktober 1945" die Worte „bis zum 31. Dezember
1945" und in § 6, Abs. (3), an Stelle der
Worte „bis 31. Jänner 1946" die Worte „innerhalb
von drei Monaten nach der Zustellung des
Bescheides über die Bestellung des provisorischen
Vereinsvorstandes".
Artikel II.
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das
Staatsamt für Inneres betraut.